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   VG Gießen, 08.03.2004 - 22 L 604/04   

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https://dejure.org/2004,24335
VG Gießen, 08.03.2004 - 22 L 604/04 (https://dejure.org/2004,24335)
VG Gießen, Entscheidung vom 08.03.2004 - 22 L 604/04 (https://dejure.org/2004,24335)
VG Gießen, Entscheidung vom 08. März 2004 - 22 L 604/04 (https://dejure.org/2004,24335)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Land Hessen: Konzept zur Einrichtung der Personalvermittlungsstelle und Mitwirkung des Hauptpersonalrats

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Land Hessen: Konzept zur Einrichtung der Personalvermittlungsstelle und Mitwirkung des Hauptpersonalrats)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.03.1985 - 6 P 31.82

    Personalvertretung - Datenweitergabe - Andere Dienststelle - Überwachungsrecht

    Auszug aus VG Gießen, 08.03.2004 - 22 L 604/04
    Die formularmäßige Erhebung von personenbezogenen Daten der Beschäftigten fällt dann unter den Mitbestimmungstatbestand, wenn der Beteiligte dadurch Erkenntnisse über die Beschäftigten gewinnt, die ihm noch nicht bekannt sind (BVerwG 6. Senat, Beschluss vom 26. März 1985, Az: 6 P 31/82).

    Inhalt eines Personalfragebogens können sein: Fragen nach der Person, den persönlichen Verhältnissen, dem beruflichen Werdegang, den fachlichen Kenntnissen und sonstigen Fähigkeiten eines Bewerbers oder Beschäftigten (BVerwG 6. Senat, Beschluss vom 26. März 1985, Az: 6 P 31/82).

  • BVerwG, 16.12.1987 - 6 P 32.84

    Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung bei EDV-gestütztem

    Auszug aus VG Gießen, 08.03.2004 - 22 L 604/04
    Denn die Angaben des einzelnen betroffenen Beschäftigten werden letztlich keine neuen Informationen und im übrigen auch nicht geeignet sein, für ein irgendwie geartetes individuelles Eignungsprofil zur Meldung des Beschäftigten an die Personalvermittlungsstelle herangezogen zu werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.12.1987, Az. 6 P 32.84).
  • BVerwG, 22.12.1993 - 6 P 11.92

    Personalvertretung - Mitbestimmungsrecht - Personalfragebogen - Erhebungsbogen -

    Auszug aus VG Gießen, 08.03.2004 - 22 L 604/04
    Für die Beantwortung dieser Rechtsfrage ist nur der Inhalt des Fragebogens und nicht sein vordergründiger oder wie auch immer gearteter Zweck maßgebend (BVerwG, Beschluss vom 22.12.1993, Az. 6 P 11/92).
  • LAG Berlin, 12.05.2000 - 19 Sa 2739/99

    Personalüberhang; Bewerbungsgespräche

    Auszug aus VG Gießen, 08.03.2004 - 22 L 604/04
    Mithin unterscheidet sich die hier vorliegende Vorgehensweise deutlich von dem Fall des Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin (Urteil vom 12.05.00, Az. 19 Sa 2739/99), wonach nur ein Kw-Vermerk anzubringen war.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.1993 - PL 15 S 2133/92

    Mitbestimmung des Personalrates: Erhebungsbogen für eine

    Auszug aus VG Gießen, 08.03.2004 - 22 L 604/04
    Ein Personalfragebogen ist insoweit vorzugsweise ein Mittel, die Eignung eines Bewerbers oder Beschäftigten für bestimmte Aufgaben festzustellen (VGH Mannheim, Beschluss vom 2.03.93, Az. PL 15 S 2133/92).
  • ArbG Berlin, 13.08.1999 - 96 Ca 13558/99
    Auszug aus VG Gießen, 08.03.2004 - 22 L 604/04
    In dem vorliegenden Fall werden die Personen jedoch durch die jeweilige Dienststelle der Personalvermittlungsstelle gemeldet, mit der Folge, dass über die unternehmerische Entscheidung hinaus auch personenbezogene Daten der Betroffenen übermittelt werden und damit die haushaltsrechtliche Entscheidung in eine arbeits- bzw. dienstrechtliche Entscheidung konkretisiert wird (siehe auch bezüglich sogenannter Überhanglisten ArbG Berlin, Urteil vom 13.08.99, Az. 96 Ca 13558/99).
  • VG Gießen, 16.07.2004 - 22 L 2286/04

    Verarbeitung von Personaldaten der zur Personalvermittlungsstelle - PVS -

    Unter den Begriff Konzept fallen nicht die Auswahlrichtlinien zur Auswahl und Meldung des Überhangpersonals, die Verfahrensregelungen zur Personalvermittlungsstelle des Hessischen Ministerium der Finanzen vom 04.02.2004, das Personalstammblatt und der Meldebogen für eine freie Stelle (Bestätigung der Entscheidung des VG Gießen, Beschluss vom 08.03.2004, Az. 22 L 604/04).

    Unvollständige bzw. unrichtige Verfahrensverzeichnisse reichen für eine ordnungsgemäße personalvertretungsrechtliche Beteiligung nach § 34 Abs. 5 HDSG i. V. m. § 81 Abs. 1 und § 83 Abs. 6 HPVG nicht aus (Bestätigung der Entscheidung des VG Gießen, Beschluss vom 08.03.04, Az. 22 L 604/04).

    Das ... hatte nach seinen Angaben in dem früher anhängigen Verfahren 22 L 604/04  bis zum 31.03.2004 199, 5 Stellen an die Personalvermittlungsstelle (PVS) des Landes Hessen zu melden.

    Nachdem es zwischen den Beteiligten zunächst zu einem Streit kam, ob ein zur Vorbereitung der Meldung dienendes Schreiben des Beteiligten als Fragebogen im Sinne von § 77 Abs. 2 Nr. 1 HPVG der Mitbestimmung unterliege (vgl. insoweit VG Gießen, Beschluss vom 08.03.2004, Az.: 22 L 604/04 ), forderte der Antragsteller den Beteiligten mit Schreiben vom 23.03.2004 auf bis zum 26.03.2004 in Bezug, auf die Auswahl des Überhangpersonals zur Meldung an die PVS ein Mitbestimmungsverfahren und in Bezug auf die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten der Beschäftigten im Zusammenhang mit der Meldung an die PVS ein Mitwirkungsverfahren einzuleiten.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, die Gerichtsakte 22 LG 1296/04, das Eilverfahren betreffend, sowie die Gerichtsakten 22 LG 560/04, 22 L 604/04 und 5 G 1241/04 sowie 5 G 2668/04 Bezug genommen, welche sämtlich zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung und Entscheidung gemacht worden sind.

    Insoweit folgt die Kammer dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 08.03.2004 (Az.: 22 L 604/04), in welchem festgestellt wurde, dass die Auswahlrichtlinien von dem zuständigen Ministerium von dem "Konzept" getrennt wurden.

    Insoweit wird vollinhaltlich auf die Ausführungen in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen vom 08.03.2004, Az.: 22 L 604/04, S. 13 - 16 des amtlichen Umdrucks, Bezug genommen.

    Ein solches Mitbestimmungsverfahren ist jedoch nach den vorgelegten Unterlagen und Informationen in den Verfahren 22 LG 650/04 und 22 L 604/04 nicht erfolgt und auch zwischenzeitlich wohl nicht durchgeführt worden.

    Hierauf wurde indes bereits im Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 08.03.2004, Az.: 22 L 604/04, S. 22 ff. des amtlichen Umdrucks, ausdrücklich hingewiesen, so dass auf die Ausführungen in diesem Beschluss verwiesen werden kann.

  • VGH Hessen, 07.09.2005 - 22 TL 2624/04

    Personalrat; Mitbestimmung; Auswahl von Überhangpersonal

    Einem örtlichen Personalrat stehen keine Mitbestimmungsrechte bei der Auswahl und Meldung von Überhangpersonal an die PVS und keine Mitwirkungsrechte bei der dafür erforderlichen automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten zu (entgegen VG Gießen, Beschlüsse vom 8. März 2004 - 22 L 604/04 - PersR 2005 S. 204 ff. = juris und vom 16. Juli 2004 - 22 L 2286/04 -).

    Nachdem der beteiligte Regierungspräsident des RP A-Stadt mit Schreiben vom 29. Januar 2004 alle Mitarbeiter seiner Behörde gebeten hatte, auf einem Anhang zur Frage einer freiwilligen Vermittlung durch die PVS Stellung zu nehmen und andernfalls möglicherweise entgegenstehende persönliche Belange anzugeben, forderte der antragstellende örtliche Personalrat die Einleitung eines Beteiligungsverfahrens nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 HPVG (Mitbestimmung über den Inhalt von Personalfragebogen) und stellte wegen der erfolgten Ablehnung am 16. Februar 2004 beim Verwaltungsgericht Gießen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung - 22 LG 560/04 - auf Einleitung des Mitbestimmungsverfahrens und auf vorläufige Untersagung der Verwendung der verschickten Fragebögen und leitete am 18. Februar 2004 ein personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren - 22 L 604/04 - in Bezug auf dieses Mitbestimmungserfordernis ein.

    Die Feststellung der Verletzung seiner Mitbestimmungsrechte sei erforderlich, weil der Beteiligte trotz der Begründung des Beschlusses des VG Gießen vom 8. März 2004 - 22 L 604/04 -, in dem die Rechtswidrigkeit der Meldung von Bediensteten an die PVS ohne seine vorherige Beteiligung festgestellt worden sei, diese Meldungen trotz des einstweiligen Rechtsschutzantrages abgeschlossen habe, worin sogar eine Missachtung des Gerichts zu sehen sei.

    Die Kammer bleibe bei ihrer im Beschluss vom 8. März 2004 - 22 L 604/04 - vertretenen Auffassung, dass die "Auswahlrichtlinien zur Auswahl und Meldung von Überhangpersonal" von der Hessischen Landesregierung nicht als Teil des "Konzepts zur Errichtung der Personalvermittlungsstelle" gemäß § 81a Abs. 1 Satz 2 HPVG, sondern gesondert geregelt worden seien, so dass es bei der Mitbestimmung gemäß § 74 Abs. 1 Nr. 15 und § 77 Abs. 2 Nr. 4 HPVG geblieben sei, die sich vorliegend auf die Auswahl und Behandlung des Personals bezöge, welches der PVS gemeldet werden solle.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Beteiligtenvorbringens wird auf den Inhalt der vorliegenden und der beigezogenen Streitakten der beim VG Gießen geführten Verfahren 22 LG 560/04, 22 L 604/04 und 22 LG 1296/04 verwiesen.

  • VG Wiesbaden, 23.05.2005 - 23 LG 560/05

    Verletzung von Mitbestimmungsrechten und Mitwirkungsrechten des örtlichen

    Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob - soweit überhaupt eine Beteiligung des örtlichen Datenschutzbeauftragten gemäß § 5 Abs. 2 HDSG erfolgte - eine wirksame Vorabkontrolle im Sinne von Artikel 20 Abs. 2 EG-Datenschutzrichtlinie überhaupt hätte durchgeführt werden können (vgl. dazu VG Gießen, Beschluss vom 16.07.2004, Az. 22 L 2286/04 ; dasselbe, Teilanerkenntnisbeschluss vom 8.03.2004, Az. 22 L 604/04).
  • VG Wiesbaden, 23.05.2005 - 23 LG 511/05
    Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob - soweit überhaupt eine Beteiligung des örtlichen Datenschutzbeauftragten gemäß § 5 Abs. 2 HDSG erfolgte - eine wirksame Vorabkontrolle im Sinne von Artikel 20 Abs. 2 EG -Datenschutzrichtlinie überhaupt hätte durchgeführt werden können (vgl. dazu VG Gießen, Beschluss vom 16.07.2004, Az. 22 L 2286/04 ; dasselbe, Teilanerkenntnisbeschluss vom 8.03.2004, Az. 22 L 604/04).
  • VG Wiesbaden, 23.05.2005 - 23 LG 485/05V

    Anspruch auf Mitbestimmung bzw. Mitwirkung in personellen Angelegenheiten bei der

    Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob - soweit überhaupt eine Beteiligung des örtlichen Datenschutzbeauftragten gemäß § 5 Abs. 2 HDSG erfolgte - eine wirksame Vorabkontrolle im Sinne von Artikel 20 Abs. 2 EG-Datenschutzrichtlinie überhaupt hätte durchgeführt werden können (vgl. dazu VG Gießen, Beschluss vom 16.07.2004, Az. 22 L 2286/04; dasselbe, Teilanerkenntnisbeschluss vom 8.03.2004, Az. 22 L 604/04).
  • VG Wiesbaden, 04.10.2004 - 23 L 2121/04

    Beteiligung des (Haupt-)Personalrates bei Einführung von SAP R/3 HR

    Darauf, dass die Personalvertretungen nunmehr lediglich ein Mitwirkungsrecht statt eines Mitbestimmungsrechts haben, kommt es insoweit für die Frage, welche Personalvertretung zu beteiligten ist, nicht an (vgl. VG Gießen, Beschluß vom 08.04.2004, Az. 22 L 604/04 und Beschluß vom 16.07.2004, Az. 22 L 2286/04).
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